Patientenverfügung professionell begleitet
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Fragen und Antworten rund um das Thema Patientenverfügung

 

Meine Antworten auf häufig gestellte Fragen.

Weshalb lohnt es sich, eine Patientenverfügung zu erstellen?

Menschen verunglücken, werden krank, können keine Entscheidungen mehr treffen oder diese nicht mehr verbal zum Ausdruck bringen. Stellen sie sich vor, Sie kommen in so eine Situation. Wissen Ihre engsten Vertrauenspersonen, was Sie dann wünschen, was Ihr Wille ist, wie Sie entscheiden würden? Mit einer Patientenverfügung halten sie Ihren Willen und Ihre Wünsche in Bezug auf die medizinische Behandlung schriftlich fest. Sie bestimmen selber, wie Sie behandelt und betreut werden wollen, wenn Sie sich nicht mehr äussern können. Für Angehörige ist eine Patientenverfügung eine Erleichterung und gibt Sicherheit: Sie wissen, dass sie nach Ihrem Willen handeln. Das Behandlungsteam hat eine schriftliche detaillierte Dokumentation und weiss, woran es sich bei der Behandlung zu orientieren hat.


Was ist der Unterschied zwischen einer Patientenverfügung, die in Begleitung von Curavadis entsteht, und einer online ausgefüllten Patientenverfügung?

Curavadis betrachtet die Erstellung einer Patientenverfügung als interaktiven Prozess. Emotionen und Gedanken werden besprochen, Fragen werden beantwortet und unter Begleitung sortiert. Auf Wunsch werden Angehörige der Kundschaft in den Prozess mit einbezogen. Bei diesem hochkomplexen und emotionalen Thema ist es von besonders grosser Bedeutung, sich nicht alleine damit auseinanderzusetzen. Genau das geschieht bei einer online ausgefüllten Patientenverfügung häufig.


Weshalb ist es sinnvoll, eine Patientenverfügung mit qualifizierter Begleitung zu erstellen?

Es ist anspruchsvoll und emotional, eine Patientenverfügung zu erstellen. Dabei entstehen Fragen wie: Was will ich in meinem Leben noch erreichen? Was ist mir wichtig, was nicht? Was bedeutet es, an den «Schläuchen» hängen? Und warum ist auf der Intensivstation die künstliche Ernährung von grosser Bedeutung? Damit solche Fragen beantwortet werden und die daraus entstandenen Wünsche für Ihre Angehörigen und das Behandlungsteam nachvollziehbar sind, ist die Begleitung und Beratung durch eine qualifizierte und erfahrene Person von hoher Bedeutung. Sie ist dafür ausgebildet, dass Ihre Patientenverfügung am Ende nachvollziehbar, aussagekräftig und individuell auf Sie abgestimmt ist.


Wie läuft die Erstellung einer Patientenverfügung ab?

Zu Beginn des Prozesses führt die begleitende Fachperson mit Ihnen ein Gespräch. Dabei geht es darum zu eruieren, wie Ihre Werte, Gedanken und Erfahrungen in Bezug auf Leben und Sterben sind. Dabei gibt es kein Richtig oder Falsch, sondern nur Ihre ganz persönliche Auffassung.

In einem zweiten Gespräch definieren Sie die vertretungsberechtigten Personen und legen gemeinsam mit der begleitenden Fachperson folgende Punkte fest:

  1. Was geschieht im Notfall, zum Beispiel wenn Sie plötzlich auf der Strasse zusammenbrechen sollten?

  2. Was geschieht bei einer länger dauernden Urteilsunfähigkeit, zum Beispiel aufgrund einer schweren Krankheit oder nach einem Unfall?

  3. Was geschieht bei einer bleibenden Urteilsunfähigkeit, etwa wegen chronischer Krankheit oder nach einem Hirnschlag?

Im Anschluss erstellt die begleitende Fachperson für Sie das ganze Dokument in mehrfachen Ausführungen, damit Sie es bei Ihren Angehörigen oder der Hausärztin bzw. dem Hausarzt hinterlegen können.


Wann gilt eine Patientenverfügung?

Die Patientenverfügung gilt für den Zustand, in dem Sie nicht mehr urteilsfähig sind. Das kann sein, weil Sie sich nicht mehr äussern können oder Ihre Aussagen nicht kohärent sind – etwa nach einem Unfall, nach einem Herzinfarkt, nach einem Schlaganfall oder allgemein bei einem Intensivstationsaufenthalt. Sobald Sie wieder urteilsfähig sind bzw. wieder selber entscheiden können, wird sich das Behandlungsteam nach Ihrem verbal geäusserten Willen richten. Dieser Wille kann von den Bestimmungen in der Patientenverfügung abweichen.


Kann ich die Patientenverfügung jederzeit anpassen?

Sie können die Patientenverfügung jederzeit anpassen. Alle zwei bis fünf Jahre und bei einer schwerwiegenden medizinischen Diagnose sollten Sie die Verfügung nochmals überprüfen und gegebenenfalls aktualisieren. Die begleitende Fachperson unterstützt Sie dabei gerne.


Ist eine Patientenverfügung verbindlich?

Ja. Mit dem Inkrafttreten des Erwachsenenschutzgesetzes im Jahr 2013 ist eine Patientenverfügung, die datiert und unterschrieben ist, zu befolgen – ausser «wenn diese gegen gesetzliche Vorschriften verstösst oder wenn begründete Zweifel bestehen, dass sie auf freiem Willen beruht oder nicht dem mutmasslichen Willen der Patientin oder des Patienten entspricht.» (Art. 372 Abs. 2 ZGB)


Ab wann ist es angezeigt, eine Patientenverfügung zu erstellen?

Alle Personen über 18 Jahre, die selbst bestimmen wollen, wie ihr Leben bei einer Urteilsunfähigkeit verlaufen soll, können ihren Willen in einer Patientenverfügung schriftlich festhalten.


Gibt es eine Vorlage, mit der Curavadis arbeitet?

Curavadis arbeitet mit der Patientenverfügung «Advance Care Planning» (ACP). Dieses Instrument wurde von der klinischen Ethik am Universitätsspital Zürich und der Krebsliga Zürich-Schaffhausen an die Bedürfnisse in der Schweiz angepasst und ist enorm aussagekräftig.


Was bedeutet Curavadis?

Cura ist lateinisch für sorgen, kümmern. Vadis heisst «du gehst». In diesem Sinne steht Curavadis dafür, dass die Kundinnen und Kunden umsorgt – und nicht alleine – ihren Weg gehen.